Verband Musikschulen Kanton Schwyz
Mitglied des Verbandes Musikschulen Schweiz (VMS)

Die Online-Anmeldung ist bis am 15. November 2026 möglich.


Teilnahmebedingungen

Download Teilnahmebedingungen 2027


Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr, die primär im
Kanton Schwyz und im Kanton Uri eine Musikschule besuchen. Über die Zulassung weiterer Interessenten entscheidet der Vorstand des vmsz.

Die Anmeldung erfolgt in Alterskategorien. Bei ungenügenden Anmeldungen einer Kategorie, entscheidet die Wettbewerbsleitung, diese zu annullieren. Teilnehmende haben die Möglichkeit, in Absprache mit der Wettbewerbsleitung, in der nächsthöheren Kategorie anzutreten. Jeder Teilnehmende spielt zwei Selbstwahlstücke, welche dem Schwierigkeitsgrad der Kategorie angepasst und im Charakter verschieden sind. In der Kategorie III und IV können auch drei Stücke vorgetragen werden. Diese Stücke müssen aus unterschiedlichen Epochen oder Stilrichtungen sein.

Werkangaben

Die Selbstwahlstücke sind bei der Anmeldung bekannt zu geben.
➔ Am Wettbewerbstag sind von jedem vorgetragenen Musikstück vier Kopien für die Fachjury
mitzubringen. Es kann aus Noten oder auswendig gespielt werden.

Anmeldegebühren

Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 30.00 und ist bei der Online-Anmeldung zu bezahlen. Mit der Bezahlung der Gebühr ist die Anmeldung gültig. Da die Anmeldegebühr eine Bearbeitungsgebühr ist, wird sie bei einer Abmeldung nicht erlassen und nachträglich in Rechnung gestellt.

Anwesenheitsbestätigung vor Ort

Die Teilnehmenden müssen sich am Wettbewerbstag spätestens eine Stunde vor dem Auftritt beim Infodesk anmelden. 

Begleitung (Korrepetition)

Die Selbstwahlstücke müssen, wenn im Stück vorgesehen, mit Begleitung vorgetragen werden.
Die Begleitung ist Sache der Teilnehmenden. Das Begleitinstrument darf nicht mit dem Wettbewerbsinstrument identisch sein. Eine Playalong-Begleitung ist möglich. Auf dem Playalong darf die
Solostimme nicht vorhanden sein.

Equipment

Notenständer sowie Musikanlagen zum Abspielen von Playalongs sind vorhanden. Ebenfalls sind Mikrofone für die Kategorie Sologesang Jazz/Rock/Pop vor Ort.

Spezielle Bestimmungen

Der VMSZ wählt die Jury. Der Vorstand des VMSZ ist berechtigt, Auftrittszeiten zu ändern oder auf eine Durchführung zu verzichten, falls dies aus zwingenden Gründen nötig ist. Bei Nichteinhalten der Wettbewerbsbestimmungen behält sich der Vorstand des VMSZ vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen. Der Veranstalter darf davon ausgehen, dass alle Teilnehmenden mit der erfolgten Anmeldung die Teilnahmebedingungen gelesen haben.

Die Punktierung kann nicht angefochten werden. Über die Beurteilung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Merlischachen, 20. August 2018

Mathias Bachmann, Präsident VMSZ

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