Verband der Musikschulen des Kantons Schwyz

Mitglied des Verbandes Musikschulen Schweiz (VMS)

Teilnahmebedingungen

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Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr, die primär im Kanton Schwyz und im Kanton Uri eine Musikschule besuchen. Über die Zulassung weiterer Interessenten entscheidet der Vorstand des VMSZ abschliessend. 

Jeder Teilnehmende spielt zwei Selbstwahlstücke, welche dem Schwierigkeitsgrad und der Kategorie angepasst und im Charakter verschieden sind. In der Kategorie III und IV können auch drei Stücke vorgetragen werden. Diese Stücke müssen aus unterschiedlichen Epochen oder Stilrichtungen sein.

Werkangaben

Die zwei Selbstwahlstücke werden bei der Online-Anmeldung (ohne Beilage der Noten) erfasst. Von beiden Stücken sind am Wettbewerbstag je zwei Sätze Notenkopien für die Experten mitzubringen. Es darf aus den Noten oder auswendig gespielt werden. Die Musiklehrpersonen sind für allfällige Änderungen oder Abmeldungen verantwortlich. Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, bei ungeeigneter Werkauswahl Kandidatinnen oder Kandidaten vom Wettbewerb auszuschliessen. 

Bestätigung

Die Teilnehmenden bekommen eine Bestätigungsmail nach der Onlineanmeldung. Das Programmheft wird den Teilnehmenden rechtzeitig Mitte Januar zugestellt.


Anmeldegebühren

Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 30.00 und ist bei der Online-Anmeldung zu bezahlen. Mit der
Bezahlung der Gebühr ist die Anmeldung gültig. Da die Anmeldegebühr eine Bearbeitungsgebühr ist, wird sie bei einer Abmeldung nicht erlassen und nachträglich in Rechnung gestellt.


Begleitung (Korrepetition)

Die Selbstwahlstücke müssen, wenn im Stück vorgesehen, mit Begleitung aufgeführt werden. Die Begleitung ist Sache der Teilnehmenden Die Lehrperson darf den Schüler nicht mit dem gleichen Instrument begleiten. Es ist wünschenswert, dass Jugendliche einander begleiten. Eine Playbackbegleitung ist möglich. Auf dem Playback darf die Solostimme nicht vorhanden sein.

Equipment

Notenständer sowie Musikanlagen zum Abspielen von Playalongs sind vorhanden. Ebenfalls sind Mikrofone und ein Mischpult für die Kategorie Sologesang Jazz/Rock/Pop vor Ort.


Spezielle Bestimmungen

Der VMSZ wählt die Jury. Der Vorstand des VMSZ ist berechtigt, Auftrittszeiten zu ändern oder auf eine Durchführung zu verzichten, falls dies aus zwingenden Gründen nötig ist. Bei Nichteinhalten der Wettbewerbsbestimmungen behält sich der Vorstand des VMSZ vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen. Der Veranstalter darf davon ausgehen, dass alle Teilnehmenden mit der erfolgten Anmeldung die Teilnahmebedingungen gelesen haben.

Die Punktierung kann nicht angefochten werden. Über die Beurteilung wird keine Korrespondenz geführt. Ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Merlischachen, 20. August 2018

Mathias Bachmann, Präsident VMSZ

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